DER GASTAUFNAHME VERTRAG FÜR ALLE ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN APARTMENTS / ZIMMER

1. GEGENSTAND

Der Mietvertrag für möblierte Wohnungen oder Zimmer diverser Ausstattungen und Kategorien zum temporären Gebrauch in Reutlingen, gelten zwischen Mieter und Vermieter diese nachfolgend aufgeführten Bedingungen.

Wir als Vermieter sind kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 65a ff. BGB. und haften insofern nicht für hier aufgeführte Vereinbarungen.

Der Vertrag kommt durch eine schriftliche (Briefform), mündliche oder elektronische Bestätigung zustande. Unter anderem kann auch ohne vorher geführten Kontakt durch das Reservierungsformular auf unserer Internetseite ein Zimmer reserviert werden, und wir verpflichten uns innerhalb von 12 Stunden Ihnen zu,-bzw. abzusagen. Das hierfür vorgesehene Formular dient nicht als Bestätigung sondern hat eine reine Anfragefunktion und verpflichtet uns nicht Ihnen zum benannten Zeitpunkt ein Zimmer zur Verfügung zu stellen.

2. GAST-AUFNAHMEVERTRAG / BEHERBERGUNGSVERTRAG

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen wenn die Wohnung wie unter Punkt 1Gegenstand bestellt sowie bestätigt wurde. Der Mieter ist verpflichtet sich an die Vertragsbedingungen zu halten.

Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Vermieter zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat der Vermieter das vereinbarte Zimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.

3. RÜCKTRITT VOM GAST-AUFNAHMEVERTRAG

Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom VERMIETER bereitgehaltene Zimmer ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Zimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Unsere Regelungen wie folgt:

Bei einem Rücktritt fallen diese Kosten nach vereinbarter Zimmer -/ Apartmentmiete an

sowie bei Nichterscheinen und Stornierung am selben Tage der Ankunft. Vorher veranlasste Stornierungen führen zu keinerlei Sanktionen oder Stornierungsgebühren.

4. LEISTUNGEN

Alle angebotenen Leistungen bei der endgültigen Bestätigung sind vom Vermieter bereitzuhalten und diese zu leisten.

Bei Leistungen durch Drittanbieter (Konzertkarten, Mietwagen, etc..) ist der Gast verpflichtet diese Leistungen entweder a conto oder bei Ankunft in Bar zu entrichten, sowie der vereinbarte Zimmer / Apartmentpreis.

5. PREISE UND ZAHLUNG

Alle Preise sind nach endgültiger Bestätigung zu akzeptieren und bei Anreise und Ankunft direkt in Bar vor Ort zu entrichten. Anderweitige Regelungen (Rechnung) sind nach schriftlicher Abstimmung möglich, dies muss aber speziell in der Auftragsbestätigung vermerkt sein.

Alle Preise sind inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 7% auf Übernachtungen und wie aufgeführt in voller Höhe nach Leistung zur Zahlung ohne Abzug fällig.

Die Preise können variieren, wenn der Gast nachträglich weitere Zimmer / Apartments benötigt oder weitere Aufenthaltstage wünscht, und diese der tatsächlichen Buchungslage nicht im Wege stehen.

Für jede Mahnung nach Fälligkeit der Rechnung ist der Vermieter berechtigt 5,00€ / 10,00€ Bearbeitungsgebühren zu verrechnen.

Wir als Vermieter sind berechtigt, bei Langzeitmieten dementsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, während des Aufenthaltes die Forderungen durch Zwischenabrechnungen jederzeit fällig zu stellen und diese zur sofortige Zahlung zu verlangen.

6. RÜCKTRITT DES BEHERBERGUNG-BETRIEBS

Der Vermieter ist ebenfalls berechtigt von der Vermietung zurückzutreten wenn Nichterfüllung vorliegt.

BEI DIESEN AUFGEFÜHRTEN PUNKTEN BESTEHT FÜR DEN GAST KEIN SCHADENSERSATZANSPRUCH GEGENÜBER DEM VERMIETER.

7. ANREISE & ABREISE

Es besteht für den Vermieter keine Verpflichtung zur Bereitstellung spezieller Zimmer, es sei denn, diese wurde speziell in der Bestätigung schriftlich notiert.

Reservierte Zimmer / Apartments können täglich ab 15:00 Uhr bereitgestellt werden, oder aber es wurde speziell anders in der Bestätigung vereinbart.

Die Anreise kann am Anreise Tag jederzeit erfolgen allerdings nach 15:00 Uhr.

Am benannten Abreisetag sind die Zimmer / Apartments bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Spätere Abreisezeiten müssen bei Bestätigung mit angegeben werden. Bei Spät Check Outs ist der Vermieter berechtigt höhere Zimmerpreise zu verlangen. Dies ist allerdings abhängig zur tatsächlichen Buchungslage.

8. SONSTIGES

Hausordnung:

9. SCHLUSSBESTIMMUNG

Erfüllung - und Zahlungsort ist Reutlingen. Gerichtsstand ist Reutlingen, dennoch behalten wir uns vor auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten auch alle weiteren gesetzlichen Vorschriften.